Heilmittelwerbegesetz
BGH zieht enge Grenzen für Payback-Punkte bei Medizinprodukten

Der Bundesgerichtshof hat der Werbung für Medizinprodukte mit Bonuspunkten enge Grenzen gesetzt.

    Außenbereich der Generalbundesanwaltschaft mit goldfarbenem Schild mit einem Bundesadler und der Aufschrift "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"
    BGH begrenzt Werbung für Medizinprodukte für Payback-Punkte. (picture alliance / SULUPRESS.DE / Marc Vorwerk )
    Das oberste Zivilgericht entschied über eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Hörgeräte-Händler "Amplifon", der seinen Kunden einen "Payback"-Punkt im Wert von einem Cent pro gezahltem Euro gutschreibt. Damit verstößt das Unternehmen gegen das Heilmittel-Werbegesetz, wie der BGH nun entschied. Zwar seien solche Gutschriften nicht grundsätzlich unzulässig. Doch dürften sie keine Beeinflussung hin zum Kauf weiterer Medizinprodukte darstellen, so das Gericht. Deshalb seien diese Werbegaben nur als sogenannte "geringwertige Kleinigkeiten" zulässig. Der BGH legte die Wertgrenze hier mit einem Euro für die Summe der Punkte fest. Dies wird durch den Hörgeräte-Händler deutlich überschritten.
    Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den Wert in seiner Entscheidung noch mit fünf Euro festgelegt.
    Diese Nachricht wurde am 17.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.