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"Big Brother" contra Datenschutz

Großer Lauschangriff

Von Anja Arp und Manfred Kloiber | 19.07.2004
    Video Überwachung auf Autobahnen
    Rasterfandung
    Digitaler Fingerabdruck

    Und so weiter und so fort... Die technischen Möglichkeiten, regelrechte Bewegungsprofile auch von zumeist unbescholtenen Bürgern zu erstellen, nehmen zu. Und im Rahmen der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung werden sie auch immer stärker eingesetzt. Bettina Sokoll, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen:

    Wir schaffen derzeit auf den verschiedensten Bereichen eine technische Infrastruktur, die die Überwachung zumindest objektiv geeignet machen.

    Ein Baustein ist zum Beispiel die Video-Überwachung auf Autobahnen. Momentan werden in manchen Bundesländern entlang der Autobahn spezielle Kameras installiert, so genannte Kennzeichenlesegeräte. Durch Hessen führen zum Beispiel rund 950 Kilometer Autobahnstrecke. Hier hat man bereits erste Versuche gestartet und Teile der Autobahn mit Überwachungskameras ausgestattet. Boris Rhein ist Vorsitzender des Rechtsausschusses im hessischen Landtag und Abgeordneter der CDU:

    Unser Wunsch ist natürlich, dass alle 16 Länder mitziehen. Ich halte das für wichtig, dass wir das in einem Netz der Bundesländer machen, weil es eben wichtig ist, zur Erleichterung der Aufklärung, der Aufdeckung oder auch der Verhinderung von Straftaten, aber insbesondere auch zur Eigensicherung der Polizei bei Kontrollen, die ja, sobald ein Fahrzeug, das irgendwie verdächtig ist, in eine solche Kontrollstelle hinein fährt, gemeldet bekommt: Achtung, da kommt jemand angefahren, bei dem jemand angefahren, bei dem vielleicht irgend etwas nicht stimmt. Also insofern ist das ein ganz wichtiger Aspekt.

    Boris Rhein hält die Erfassung von Kennzeichen und deren Abgleich mit Daten aus dem Fahndungs-Bestand für eine gute Sache. Dadurch würden die Polizisten vor Ort geschützt. Zudem würden mit dieser Methode auch weniger Kontrollen anfallen als bei der üblichen so genannten Schleier-Fahndung, also den verdachtsunabhängigen Stichproben-Kontrollen:

    Weil wir nämlich durch eine solche Überwachung weitaus weniger dieser Schleier-Fahndungen anwenden müssen und damit in die Freiheit von Bürgern eingreifen müssen, dieses Instrument ein Stück weit zurückfahren können, weil wir hier viel konkreter und mit viel mehr Effizienz zugreifen könnten.

    Das wird in Nordrhein-Westfalen anders gesehen. Dort hat sich das Innenministerium ganz klar gegen eine flächendeckende Kennzeichenerfassung ausgesprochen. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Bettina Sokoll:

    Es ist auch so, dass es dabei um eine neue Qualität geht der flächendeckenden Erfassung ginge, die eine Umkehr bisheriger rechtstaatlicher Grundsätze zur Folge hätte: Nämlich bisher hat eigentlich der Staat zumindest einen Anlass benötigt, um in Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Eine solche flächendeckende Erfassung wäre die Umkehr dieses Grundsatzes, nämlich dass alle ausnahmslos und pauschal zu Verdächtigen gemacht werden würden und erst dann, wenn sozusagen nichts gegen sie vorliegt, sie auch wieder aus dem staatlichen Visier genommen werden, so denn alles das, was an datenschutzrechtlichen Restriktionen möglicherweise einbezogen wird, tatsächlich auch stattfindet.

    Wo die Daten der Kennzeichenerfassung letztendlich landen und wie und wann sie gelöscht werden, das ist bislang noch unklar. Prof. Hartmut Pohl vom Fachbereich Informatik der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin:

    Das ist eine Frage: Werden sie in Sekunden gelöscht, innerhalb eines Monates oder fünf Jahren? Die Daten sind ja ganz unterschiedlich. Diese Daten gehen über ein Netz, wahrscheinlich ist es das Internet - ich bezweifle, dass die Daten überhaupt verschlüsselt werden. Sie gehen zu einem Landeskriminalamt oder zum Bundeskriminalamt und werden da verglichen mit einem Fahndungsbestand. Das heißt: Die Daten werden dort erneut gespeichert und dann verglichen.

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Pohl auch ein vehementer Kritiker des Maut-Gesetzes zur Gebührenerfassung auf Autobahnen. Anders als in anderen EU-Ländern hat man sich hierzulande bekanntlich für eine komplizierte technische Lösung entschieden, die nicht anonym sondern mit zentral gespeicherten Daten über Fahrzeug, Wegstrecke und Fahrer arbeitet. Der Experte für Informationssicherheit, Hartmut Pohl, fragt sich:
    Warum man eine derartige zentrale technische Lösung gewählt hat in Deutschland? Die Kontrolle findet ja mehrfach unter diesen Brücken statt, werden zu einem zentralen Rechenzentrum geleitet und dort gespeichert. Das ist ein Kardinalfehler. Auf diese Art und Weise entstehen Datensammlungen, die so schnell auch gar nicht wieder gelöscht werden können. Da entstehen Datensammlungen über einen jeden Bürger. Das ist das große Problem. Er wird nicht nur fotografiert, da werden Daten über den Bürger erfasst – ja, ich behaupte einfach mal -, die nie wieder gelöscht werden.

    George Orwells Bilder einer von totalitärer Gewalt bis in das Privateste hinein beherrschten und verwalteten Gesellschaft der Zukunft werden offenbar zunehmend Realität. Denn im digitalen Zeitalter ist das Ausspähen und Verknüpfen von Daten zu regelrechten Bewegungsprofilen ein Kinderspiel. Jeder hinterlässt überall Spuren: Etwa wenn man mit der U-Bahn oder auf der Autobahn fährt, mit der Kredit- oder Kundenkarte zahlt oder einfach nur telefoniert:

    Unter dem Titel "Streng vertraulich" hat der Kabarettist Matthias Deutschmann im Januar 2002 in der Comedia Colonia deutlich gemacht, was er vom Sicherheitspaket von Otto Schily hält – die Antwort des Bundesinnenministers auf die Anschläge vom 11. September. Seither steht Terrorismusbekämpfung nicht nur in den USA an erster Stelle. Was damals in Deutschland eigentlich undenkbar war, wurde Wirklichkeit - die Rasterfahndung. Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokoll erinnert sich:

    Welche Begehrlichkeiten dann auch auf Datenbestände geweckt werden, ist uns dabei deutlich geworden. Die Universitäten etwa waren natürlich überrascht, was alles von ihnen verlangt wurde, andere Stellen ebenfalls. Und ich möchte einfach ins Bewusstsein rufen, dass überall dort, wo Datenbestände angelegt werden, sei es darüber, dass wir in der privaten Wirtschaft etwa diese Kundenkarten akzeptieren, sei es, dass wir mit der EC-Karte oder mit der Kreditkarte bezahlen. Da fallen natürlich überall Daten an, die etwa über unsere Konsumgewohnheiten Auskunft geben können.

    Inzwischen sind zwei weitere Jahre ins Land gegangen, mit weiteren Terroranschlägen. Als Reaktion werden neue Sicherheitsmaßnahmen diskutiert und in die Tat umgesetzt: So hat sich die Bundesregierung erst kürzlich über die Bedenken des Bundesjustizministeriums und des Bundesdatenschutzbeauftragten hinweggesetzt. Die Regierung stimmte einem umstrittenen EU-Abkommen zu, das die Weitergabe auch sensibler Daten von Flugpassagieren an die USA vorsieht. Experten des Bundesjustizministeriums hatten davon abgeraten, weil die Rechte der Fluggäste nicht ausreichend berücksichtigt würden.

    Trotz dieser Einwände hat sich das federführende Innenministerium durchgesetzt und dem Vertrag zugestimmt. Er sei mit dem Datenschutz vereinbar, erklärte kürzlich ein Sprecher von Otto Schily. Andere Länder - wie etwa Frankreich, aber auch die Europäische Kommission - haben dagegen aus datenschutzrechtlichen Bedenken nicht unterschrieben.

    Nach den jüngsten Terror-Anschlägen am 11. März in Madrid regiert offenbar die blanke Angst. Weltweit werden neue Sicherheitsmaßnahmen diskutiert - oft zu Lasten von Bürgerrechten, wie fast alle Datenschützer einwenden. So steht zum Beispiel die Biometrie - also der digitale Fingerabdruck oder der elektronische Iris-Scanner im Personalausweis – vor der Tür. Und laut der neusten Pressemeldung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, ist die Anzahl Telefonüberwachungen zum Zweck der Strafverfolgung im vergangenen Jahr weiter angestiegen.

    Dabei gibt es in Deutschland angesichts des 11. Septembers bereits verschärfte Sicherheitsbestimmungen. Nur wenige Wochen nach den furchtbaren Anschlägen hat die Bundesregierung eine Neuregelung des sogenannten "G-10-Gesetzes", in dem das Abhören durch die Geheimdienste geregelt wird, auf den Weg gebracht.

    Das erste Sicherheitspaket wurde von Innenminister Otto Schily blitzschnell geschnürt und von allen Parteien gleichermaßen begrüßt: Es sah die sogenannten Sky-Marshals - also bewaffnete Flugbegleiter - ebenso vor wie Sicherheitsüberprüfungen für das Bodenpersonal und Änderungen im Vereinsrecht.

    Das zweite Sicherheitspaket hatte in der Bevölkerung schnell seinen Spitznamen weg: Der "Otto-Katalog". Er war rund 160 Seiten dick und umfasste zahlreiche Vorschläge, wie man Terroristen besser bekämpfen könne.

    Dieses "Terrorismusbekämpfungsgesetz" wurde intern vom Bundesjustizministerium kritisiert. Dort mahnte man an, die Maßnahmen auch wirklich auf die Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken und nicht auf andere Bevölkerungsteile auszudehnen.
    Zentraler Punkt des Gesetzes: die Erweiterung der Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste.

    Geplant war demnach der große Lauschangriff auf Telefone und Briefe auch bei bloßem Verdacht der Volksverhetzung und bei Geiselnahmen. Das Kabinett billigte im Januar 2002 eine entsprechende Vorlage von Innenminister Otto Schily. Danach wurden die Befugnisse der drei deutschen Geheimdienste ausgeweitet, gleichzeitig aber der Datenschutz und die Parlamentarische Kontrolle bei Abhörmaßnahmen verschärft. Dazu der damalige Regierungssprecher Uwe-Carsten Heye:

    Hier geht es vor allen Dingen darum, aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zu lernen und entsprechende Änderungen des Gesetzes vorzunehmen. So werden in Zukunft Aufklärungsmaßnahmen nach dem G-10-Gesetz im Zusammenhang mit Leib oder Leben bedrohenden Geiselnahmen im Ausland ermöglicht.

    Der Katalog für die Straftaten, die als Voraussetzung für einen Lauschangriff gelten, wurde erheblich erweitert: Etwa das Abhören bei Bombenanschlägen oder Brandstiftungen. Auch die technische Entwicklung wurde berücksichtigt, der Lauschangriff auf E-Mails ausgedehnt. Zudem darf seither das Telefon nicht nur via Satellit, sondern auch über das Glasfaserkabel belauscht werden.

    Am Ende der Debatte stand ein auf fünf Jahre befristeter Kompromiss. Denn mit dem "Terrorismusbekämpfungsgesetz" wird der Bundesnachrichtendienst nun auch schärfer kontrolliert. Damit ist der Gesetzgeber einer Forderung aus Karlsruhe nachgekommen. Personenbezogene Daten sind besonders zu kennzeichnen, damit ihre Verwendung regelmäßig geprüft werden kann. Zudem müssen sie sofort gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Früher konnten die Ermittler die erlauschten Daten drei Monate lang speichern, ohne die Betroffenen zu informieren. Das ist seit der Novelle nicht mehr möglich: Wer abgehört wird, muss davon umgehend in Kenntnis gesetzt werden.

    Kritik an dem Kompromiss kam von den Datenschützern: Sie verlangten eine Überprüfung der erweiterten Befugnisse nach zwei Jahren. Aus SPD-Kreisen kam damals die Forderung, den Katalog der Straftatbestände auf schwere Rechtsgutverletzungen zu begrenzen. Und die FDP sah die Gefahr, dass Geheimdienste in die Kriminalitätsbekämpfung einbezogen werden.

    Nach den Anschlägen vom 11. März in Madrid ist die Angst vor Terrorismus erneut ausgebrochen. Und mit ihr die Diskussion um die so genannte Biometrie, die nun auf EU-Ebene vorangetrieben wird. Diese neue Technologie macht es möglich, Menschen anhand von Körpermerkmalen eindeutig zu identifizieren. Dafür sollen Fingerabdrücke, Gesichtszüge, Irisstruktur oder gar der Körpergeruch auf digitalen Chips gespeichert werden. Pässe würden damit fälschungssicher, meinen Experten.

    Auf der Terror-Konferenz der EU-Innenminister anlässlich der Anschläge in Madrid hat Otto Schily sich nun mit seinen Kollegen geeinigt: Spätestens 2006 soll die Biometrie eingeführt werden. Allerdings kann man mit Hilfe dieser Methode nur Terroristen enttarnen, die falsche Identitäten benutzen. Gegen Attentäter, die noch nicht aufgefallen sind und unter ihrem richtigen Namen reisen, ist die neue Technologie machtlos.

    Kritiker befürchten, dass sich durch die Biometrie die Beweislast umkehren könnte. Gäbe es eine Zentrale mit allen Fingerabdrücken der deutschen Bürger, dann könnte die Polizei zum Beispiel feststellen, wer alles am Tatort war - und diese Personen müssten dann ihre Unschuld beweisen. Otto Schily geht es dabei jedoch nach eigenem Bekunden vor allem um die Fälschungssicherheit der Ausweise:

    Einige behaupten, wir würden ein Volk von Verdächtigen schaffen wollen, das hängt natürlich sozusagen mit der Gefühlsregung zusammen, dass wir es gewohnt sind, dass Fingerabdrücke nur in Ermittlungsverfahren abgenommen werden. Davon muss man sich lösen.

    Schily würde dem Bundeskriminalamt zudem gerne das so genannte "Initiativ-Emittlungs-Recht" geben. Das BKA könnte dann zum Beispiel ohne jeden Anhaltspunkt ermitteln und polizeiliche Mittel einsetzen. Die scharfe Trennung von Geheimdiensten und Polizei, die im Grundgesetz festgeschrieben ist, würde damit aufgehoben. Bislang konnte sich der Innenminister aber mit dem Initiativ-Ermittlungs-Recht nicht durchsetzen. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen:

    Ich muss ihnen sagen, ich gehöre nicht zu denjenigen, die jede Sicherheitsmaßnahme, die man ergreift, für eine Niederlage einer Bürgerrechtspartei halten. Ich glaube, dass dann, wenn es erforderlich ist, um in einer konkreten Bedrohungslage etwas zu tun, dann kann man auch mal etwas verantworten. Allerdings muss in diesen Bereichen immer der Datenschutz und die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben.

    Bundesinnenminister Otto Schily fordert dagegen die Lockerung des Datenschutzes:

    Wir werden das ganz nüchtern uns vor Augen führen. Da, wo Sperren bestehen, die wir überwinden müssen. Es kann ja nicht so sein, dass der Datenschutz zu einer Sicherheitseinbuße in unserem Lande führt.

    Kritikern, wie etwa dem früheren Innenminister Gerhard Baum von der FDP, gehen die Rechte der Ermittler bereits jetzt zu weit. Etwa, wenn im Rahmen von Rasterfahndungen die Polizei seit dem Sicherheitspaket 2 auf Daten zugreifen darf, die eigentlich streng gehütet sind. Dazu gehören zum Beispiel Informationen von Krankenkassen, Arbeits- und Sozialämtern sowie Daten der Renten- und Pflegeversicherung.

    Das heißt, die Informationen, die dann an den Nachrichtendienst gekommen sind, werden verwertet, wenn die Menschen in pharmazeutischen Firmen, Krankenhäusern, Post, Rundfunk, Fernsehen sich bewerben. Das heißt also, wir haben eine ganz neue Dimension, ich nehme das Wort in den Mund, eines Überwachungsstaates, und dem müssen wir widerstehen, und deshalb ist es richtig, dass die Bürger sich zusammentun und dagegen aufstehen.

    Eins steht fest: Die technischen Möglichkeiten, Menschen auszuspähen, sind jedenfalls vorhanden. Die Frage ist nur, wie der Gesetzgeber damit umgeht. Manche Anzeichen bestätigen die Befürchtung von Datenschützern und Bürgerrechtlern. Zum Beispiel in Sachen Telefonüberwachung. Im Auftrag der Bundesregierung hat das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht ermittelt, dass wir in Sachen Telfonüberwachung weltweit an vierter Stelle stehen.

    In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der abgehörten Anschlüsse in Deutschland verfünffacht, so ein deutsches Nachrichtenmagazin kürzlich. Ein Großteil der Lauschangriffe sei dabei noch nicht einmal rechtmäßig, erklären Experten. Die Polizei sei teilweise offenbar neugieriger als das Gesetz erlaubt. Laut einer Studie der Universität Bielefeld kam kürzlich heraus, dass drei Viertel der richterlichen Genehmigungen fehlerhaft waren.

    Die Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachung beschäftigte kürzlich auch das Bundesverfassungsgericht. Drei Journalisten haben dort für die Pressefreiheit gestritten. In einer Verfassungsbeschwerde wollten sie klären, ob richterlich angeordnete Telefonüberwachungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Bundesverfassungsgericht kam bei dieser sogenannten "Handy-Entscheidung" zu dem Schluss, dass solche Abhöraktionen Sache des Gesetzgebers seien. Der Deutsche Presserat reagierte auf das Urteil mit der Forderung nach besserem Schutz für Journalisten

    Dennoch haben manche Bundesländer entsprechende Sicherheitsgesetze im Rahmen ihrer jeweiligen Polizeigesetze erlassen, die es ermöglichen, Journalisten und andere bislang geschützte Berufsgruppen zu belauschen. So will zum Beispiel die CDU/FDP-

    Regierung in Niedersachsen die Möglichkeiten zum Lauschangriff erweitern und die Telefonüberwachung auch präventiv einsetzen, also bevor überhaupt eine Straftat entstanden ist. Das ruft zahlreiche Kritiker auf den Plan, die gegen dieses Lausch-Gesetz wettern. Dennoch: Zu Beginn nächsten Jahres soll das neue Polizeigesetz mit den weitreichenden Lauschmöglichkeiten zur Gefahrenabwehr in Niedersachsen Wirklichkeit werden.

    Allerdings konnten Datenschützer und Bürgerrechtler auch einen Sieg erringen: Das jüngste Karlsruher Urteil zum Thema Großer Lauschangriff soll Privaträume besser als bisher vor der Überwachung durch Ermittler schützen. Die obersten Verfassungsrichter haben mit dem Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung argumentiert.

    Das Karlsruher Urteil reduziert den Großen Lauschangriff im Wohnzimmer auf Fälle von schwerer und schwerster Kriminalität. Zudem haben die Richter strenge Kontrollen verordnet. Geht es nach den Karlsruher Richtern, dürfen die künftigen Ermittler nicht mehr einfach eine Wanze im Wohnzimmer von Verdächten installieren und dann rund um die Uhr mithören. Zudem muss sichergestellt sein, dass bestimmte Gespräche – etwa intime Unterhaltungen oder Vereinbarungen mit dem Rechtsanwalt – nicht mitgeschnitten werden.

    Zwischenzeitlich sorgte allerdings der Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der das Urteil realisieren soll, in den eigenen Reihen für Empörung. Das 48 Seiten umfassende Papier stellt das Urteil eher auf den Kopf als es umzusetzen, erklären zahlreiche Kritiker.

    Würden die Vorschläge der Bundesjustizministerin Wirklichkeit, dann dürften künftig auch Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Steuer- und Drogenberater und selbst der Pfarrer im Beichtstuhl belauscht werden. Nach dem Motto "Jedem seine Wanze" bezog der Referentenentwurf zum Großen Lauschangriff also ganz unerwartet gerade solche Berufsgruppen ein, die qua Profession Geheimnisträger sind.

    Inzwischen ist die Bundesjustizministerin, die zuvor Staatssekretärin von Otto Schily war, von ihrer eigenen Partei zurückgepfiffen worden. Vor allem Rechtspolitiker der rot-grünen Koalition hatten ihren Referentenentwurf heftig kritisiert.

    Dennoch steht für viele Experten fest, dass der "Große Bruder" zunehmend Realität wird. So geht Datensicherheitsexperte Hartmut Pohl davon aus, dass wir in drei Jahren die totale Datenerfassung auf allen Autobahnen und in fünf Jahren die Überwachung aller Landstraßen haben werden.

    Noch ist es nicht soweit, doch die Richtung scheint vorgegeben. Spätestens nach der Sommerpause rechnen Kenner des Verfahrens mit einem neuen Referentenentwurf.