V-Frau Kirsti Weiß in studentischer Mission; diesen Verdacht könnten derzeit nur die Verfassungsschützer selbst bestätigen oder zerstreuen. Die Niedersachen erklären sich indes für nicht zuständig und verweisen auf das Bundesamt, hier hüllt man sich in vornehmes Schweigen. Operative Vorgänge werden grundsätzlich nicht kommentiert, beharrt man, andernfalls könnten operative Vorgänge gefährdet werden. Der AStA ist zwar nicht überrascht von dieser Haltung, betrachtet aber den mutmaßlichen V-Frau-Einsatz als Respektlosigkeit und Missachtung gegenüber einer demokratischen Institution. Besonders skandalös sieht man die aktive Rolle Kirsti Weiß: Sie war einerseits das Sprachrohr des AStA, andererseits gehörte sie zu den Aktiven, wenn es um Protestaktionen ging. Es kursieren Gerüchte, die V-Frau sie ein agent provocateur gewesen, habe Beweise für Straftaten geschaffen, die nicht durch den AStA oder ihm nahestehende Personen begangen worden waren. Bei AstA-Referenten Marian Drews mischen sich Enttäuschung und Verständnislosigkeit.
Da der AStA eine demokratisch gewählte, rechenschaftspflichtige und auch im Gesetz verankerte Institution ist, stellt sich für uns natürlich auch die Frage, wo sind die Beweggründe dafür. Hier gibt es keine großen Geheimnisse, es sind in den letzten Jahren keine Strafprozesse gegen AStA-Mitglieder gelaufen, insofern tappen wir da auch noch ein bisschen im Dunkeln.
Nichts, was sich in den Räumen der Studierendenvertretung abspielt, halten der AStA und sein Rechtsanwalt für so staatsgefährdend, dass dafür eine verdeckte Ermittlerin hätte eingeschleust werden müssen. Außerdem arbeiten die Aktiven dort noch nicht einmal im Verborgenen, vielmehr berichten sie öffentlich über alle Aktivitäten; ganz im Gegensatz zu den Verfassungsschützern. Rechtsanwalt Dr. Holger Nitz.
Für mich ist deutlich, dass hier ein gewähltes Gremium ausspioniert wurde, dass ist eine neue Qualität, wie wir es bislang noch nicht kannten, und man wird sehen, wie bspw. die Verantwortungsträger mit dem berechtigten Auskunftsanspruch, der sich im übrigen auch aus dem Gesetz für das Bundesamt für den Verfassungsschutz ergibt, umgehen werden.
Zu seinem verbrieften Recht auf Akteneinsicht soll der AStA notfalls mithilfe des Bundesdatenschutzbeauftragten kommen. Tauchen dabei widerrechtlich gesammelte Informationen auf, müssen diese gelöscht werden, die Verantwortlichen hätten mit einem juristischen Nachspiel zu rechnen. Außerdem setzen Studierendenvertreter und Rechtsanwalt auf die parlamentarische Überprüfung der angeblichen Ermittlungsaktivitäten. Das Bundesamt für den Verfassungsschutz ist schließlich ein Staatsorgan, seine Aktivitäten unterliegen gesetzlichen Regelungen. Frei von solchen Restriktionen, das sind nur fiktive Staatsschützer wie 007 oder Coq Rouge.
(Autor: Hans-Peter Fischer)
Related Links:
Spiegel-Artikel über Die Lügen-Legende der V-Frau Kirsti Weiß