Finanzämter
Bilanz 2023: Neuer Höchstwert bei steuerpflichten Erbschaften und Schenkungen

Die deutschen Finanzämter haben im vergangenen Jahr einen neuen Höchstwert bei steuerpflichten Vermögensübertragungen verzeichnet.

    Auf einem Vordruck für die Einkommensteuererklärung liegt eine Brille vor einem Aktenordner mit der Aufschrift "Finanzamt".
    Der Umfang des steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögens ist im Jahresvergleich um gut 20 Prozent auf 121,5 Milliarden Euro gestiegen. (dpa / Oliver Berg)
    Der Umfang des steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögens sei im Jahresvergleich um gut 20 Prozent auf 121,5 Milliarden Euro gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt mit. 2022 war der Wert noch um 14 Prozent gesunken. Insbesondere Schenkungen von Betriebsvermögen legten den Angaben zufolge zu. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich leicht auf knapp 12 Milliarden Euro.
    Das Bundesamt wies darauf hin, dass die Statistik keine Informationen über alle Vermögensübertragungen liefere. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen lägen innerhalb der Freibeträge, so dass in der Regel keine Steuer festgesetzt werde.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.