
Voraussetzung sei eine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung des Spenders, sagte ein Sprecher der Bischofskonferenz. Er äußerte die Sorge, dass bei einer Widerspruchslösung die Freiwilligkeit in vielen Fällen womöglich nicht eindeutig geklärt sei. Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte hingegen, ohne solch eine Regelung werde die Zahl der Organspenden nicht signifikant steigen. Der SPD-Politiker unterstützt einen fraktionsübergreifenden Antrag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten zur Einführung der Widerspruchslösung. Sie sieht vor, dass jeder Volljährige nach seinem Tod als Organspender in Frage kommt, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.