
In einem Evaluierungsbericht stellt das Ministerium aber fest: "Die Ziele des Gesetzes wurden erreicht." So sei das Gesetz nicht nur auf individuelle Rehabilitierung Einzelner ausgelegt, sondern auch auf kollektive Rehabilitierungsmaßnahmen wie die Aufhebung wehrdienstgerichtlicher Urteile. Die Wirkung des Gesetzes als Baustein für mehr Akzeptanz und Toleranz sexueller Vielfalt in der Bundeswehr sei weitaus größer, als die reine Bewertung der Zahl von Rehabilitierungen und Entschädigungen, hieß es. Als symbolische Wiedergutmachung wurden demnach bislang rund 400.000 Euro an die Berechtigten ausgezahlt.
Der Bundestag hatte 2021 beschlossen, dass homosexuelle Soldaten für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR entschädigt und rehabilitiert werden. Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.
Diese Nachricht wurde am 09.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.