Neues Organspende-Register
Bislang knapp 150.000 Einträge

In das neue Organspende-Register haben sich seit der Einführung vor fünf Monaten bislang knapp 150.000 Menschen eingetragen. Das berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium. Dabei hat sich den Angaben zufolge eine große Mehrheit offen für eine Organspende gezeigt.

    Die Internetseite "www.organspende-register.de" auf einem Smartphone und ein Organspendeausweis
    Trotz elektronischem Organspende-Register reicht die Zahl der Spenderinnen und Spender nicht aus. (picture alliance / epd-bild / Heike Lyding)
    Nur bei 5,6 Prozent der Registrierungen sei ein Widerspruch erklärt worden, hieß es. Das Online-Register war Mitte März eingeführt worden. Unter organspende-register.de können sich Menschen mit ihrem Ausweisdokument mit elekronischer Identifizierungs-Funktion anmelden. Sie können dort erklären, ob sie im Falle ihres Todes Organe spenden möchten oder nicht. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können geändert und gelöscht werden.
    Berechtigt zum Eintrag sind alle Bürger ab 16 Jahren, also mehr als 71 Millionen Menschen. Erklärungen auf Papier wie der klassische Organspendeausweise sind weiter möglich. Bis zum 30. September soll es möglich werden, Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen.

    Kritik von Patientenschützern

    Das Online-Register war 2020 vom Bundestag beschlossen worden und soll die Erklärungen zur Spendenbereitschaft erleichtern. Darin enthalten ist auch die Pflicht, dass Ausweisstellen die Eintragung ermöglichen. Diese Pflicht will das Kabinett aber nun auf Wunsch der Bundesländer wieder streichen.
    Patientenschützer kritisieren die Hürden für eine Eintragung. Dass gerade einmal 0,2 Prozent der Berechtigten nach fünf Monaten ihre Meinung dokumentiert hätten, liege auch am komplizierten Anmeldeverfahren, erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch. Eigentlich hätten die Pass- und Ausweisstellen den Weg erleichtern und datenschutzsichere Terminals bereitstellen sollen. Durch die Streichung der Vorgabe bestehe die Gefahr, eine wichtige Schnittstelle leichtfertig zu verwerfen. Eine Ministeriumssprecherin erklärte mit Blick auf die Zahlen, die Plattform sei noch in der ersten Phase des Betriebs.

    Knapp 8.400 Menschen auf Wartelisten

    Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.
    Im Gespräch ist auch weiterhin die sogenannte Widerspruchslösung. Demnach wäre die Entnahme der Organe nach dem Tod erlaubt, sofern man zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht. In anderen Ländern ist dies bereits eingeführt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Im Juni stellten mehrere Bundestagsabgeordnete eine neue fraktionsübergreifende Initiative zur Einführung einer Widerspruchsregelung vor.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.