
Demnach können auch zivilrechtlich Verheiratete sowie wiederverheiratete Geschiedene kirchlich für den Religionsunterricht beauftragt werden. Dasselbe gilt für offen homosexuell oder transsexuell lebende Menschen.
Die Änderungen orientieren sich an neuen Rahmenvorgaben der Deutschen Bischofskonferenz, die die bisherigen Regeln von 1973 ablösen.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.