
Dies könne ernste strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Den Angaben zufolge handelt es sich um kinderpornografische Inhalte, wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich erstellten. Wer solche Aufnahmen macht, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich demzufolge strafbar. Mit der Kampagne will das BKA dafür sensibilisieren.
Bundesinnenministerin Faeser erklärte, viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren damit einhergingen.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.