
Seine Klage auf eine Ausnahmegenehmigung, damit er auf dem Seitenstreifen fahren darf, wurde vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgelehnt. Die Richter vertraten die Ansicht, ob eine solche Genehmigung erteilt werde, liege im Ermessen des Landes. Zuvor war der Antrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt worden. Der Reporter hatte auf die Presse- und Meinungsfreiheit verwiesen. Eine Revision ließ der VGH nicht dazu, dagegen kann der Kläger allerdings binnen eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.