
Die STUTTGARTER ZEITUNG betont, drei der acht Richter
"schreiben der Union und der SPD, die das Machwerk zu verantworten haben, ins Poesiealbum: Ihr Gesetz entspreche nicht der demokratischen Würde des Wahlakts. Zweifel bleiben also – höchstrichterliche sogar."
Die Haltung einiger Verfassungsrichter gebe zu bedenken, unterstreicht die MITTELDEUTSCHE ZEITUNG aus Halle:
"Denn der Wunsch, dass alles gerecht sein soll, kommt ja oft auch aus Karlsruhe. Und nicht nur im Wahlrecht sind Gesetze kompliziert, auch im Steuerrecht, im Erbrecht oder im Polizeirecht."
Ähnlich äußert sich die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG:
"Die Normen des deutschen Wahlrechts sind in der Tat selbst für Juristen kaum lesbar und für Wähler:innen schon gar nicht. Es wäre eine demokratische Großtat, wenn es gelänge, hier für mehr Transparenz und Verständlichkeit zu sorgen."
Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG erwartet:
"Die Auswirkungen des Richterspruchs werden eher begrenzt sein. Nicht zuletzt, weil es bereits eine weitere Reform des Wahlrechts durch die Ampel-Regierung in diesem Jahr gab. Doch auch gegen diese liegen schon Klagen bei den Karlsruher Richtern vor."
Das STRAUBINGER TAGBLATT beobachtet:
"Es fällt gerade sehr auf, wie oft das Bundesverfassungsgericht zur Streitschlichtung in Fragen des Parteien- und Wahlrechts angerufen wird. Was denken sich die Wähler, wenn Streitigkeiten scheinbar im Gerichts- und nicht mehr im Plenarsaal ausgefochten werden? Welchen Profit können Populisten daraus ziehen?"
Die WESTDEUTSCHE ZEITUNG geht ein auf die Warnung des Verfassungsschutzes vor einer akuten Gefahr islamistischer Anschläge in Deutschland:
"Das Gemisch ist explosiv, leider im wahrsten Sinne des Wortes. Deutschland hat ein Problem mit einer unseligen Melange von extremistischem Gedankengut, das sich gegenseitig beschleunigt. Nichts anderes ist den Warnungen des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang zu entnehmen."
Die LAUSITZER RUNDSCHAU aus Cottbus findet:
"Es ist die Aufgabe des Staates, uns vor Terror zu schützen. Jeder weiß jedoch, dass es keinen hundertprozentigen Schutz gibt. Sollen wir nicht mehr ins Konzert oder ins Kino gehen? Der Verfassungsschutz soll nicht Angst verbreiten, sondern Anschläge verhindern. So, wie es vermutlich gerade in NRW und in Brandenburg gelungen ist."