13. Mai 2024
Blick in die Zeitungen von morgen

Kommentiert wird das AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster.

Pappaufsteller mit dem Logo der AfD liegen vor Beginn des Landesparteitags der AfD Brandenburg auf den Stühlen in der Wiesenhalle.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022 bestätigt. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Monika Skolimowska)
"Mit diesem Urteil zeigen sich unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft", schreibt die RHEIN-ZEITUNG aus Koblenz.
"Soweit es die Justiz betrifft, sind die Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen. Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet, ist offen. Wer die AfD wählt, gibt seine Stimme einer Partei, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht."
Die TAGESZEITUNGTAZ – aus Berlin konstatiert:
"Da kann die AfD sich noch so oft in der Opferrolle suhlen, zwei Gerichte haben nun schon bestätigt, dass der Verfassungsschutz zu Recht aktiv ist – die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall hat sie sich selbst zuzuschreiben, ebenso die Einstufung als gesichert rechtsextrem in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt."
Die ALLGEMEINE ZEITUNG aus Mainz stellt fest:
"Sollte das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden, könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz den nächsten Schritt gehen und die gesamte AfD zur gesichert rechtsextremistischen Partei hochstufen. Belege dafür gibt es offenbar inzwischen genug. Nicht nur für Parteimitglieder im Staatsdienst hätte das Konsequenzen. Auch wäre damit eine wichtige formale Voraussetzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geschaffen."
Die STUTTGARTER ZEITUNG schlägt vor:
"Ein erster Schritt könnte das Verbot einzelner, besonders radikaler Landesverbände sein – wahlweise ein Stopp der Geldzuflüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diesen Weg hatte das Bundesverfassungsgericht in der Auseinandersetzung um ein NPD-Verbot aufgezeigt."
In Russland wird Verteidigungsminister Schoigu durch den bisherigen Vize-Regierungschef Beloussow ersetzt. Die FRANKFURTER RUNDSCHAU vermutet, dass Präsident Putin mit dem Kriegsverlauf unzufrieden sei.
"Statt Kiew wenige Tage nach dem Überfall auf die Ukraine zu erobern, kämpft die russische Armee inzwischen über zwei Jahre gegen die Ukraine. Schoigus Nachfolger Beloussow soll das ändern und sowohl den Militärapparat als auch die Rüstungsindustrie optimieren. Putin rückt den Krieg in den Mittelpunkt seiner fünften Amtszeit. Sein Regime hält an imperialen Zielen fest und richtet sich auf einen langen Krieg ein."
Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG prognostiziert:
"Neue Ideen, frischer Wind, gar ein Umdenken im Ukraine-Feldzug ist von dieser russischen Führung nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Die Wagenburg aus Angst, Aggression und Allmachtsfantasien wird weiter zementiert. Kein Hauch von Glasnost und Perestroika. Im Gegenteil: Die Militarisierung der russischen Gesellschaft schreitet voran. Das ist und bleibt schade für Russland. Und es ist und bleibt ein Problem für die Welt."