14. August 2024
Blick in die Zeitungen von morgen

Zur möglichen Sabotage an zwei Militärstandorten in Nordrhein-Westfalen schreibt die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG:

Köln: Schilder hängen am Eingang zur Luftwaffenkaserne in Wahn.
Der Militärflugplatz Köln-Wahn wurde wegen Ermittlungen abgesperrt. (Roberto Pfeil/dpa)
"Ob es nun ein Anschlag war oder nicht, ob es gegebenenfalls ein Soldat war, eine (links-)extremistische Gruppierung oder die Russen – oder jemand ganz anderes: Die Aufregung um die zeitweilig gesperrten Bundeswehrstandorte Köln/Wahn und Geilenkirchen zeigt, was hybride Kriegsführung ist. Sofort ist von Spionage die Rede, die Finger zeigen nach Moskau. Kann sein, kann auch nicht sein. Durch russische Cyberangriffe auf Bundestag und Parteien und entsprechende Rhetorik aus dem Kreml ist seit langem klar, dass Russland Deutschland als Ziel sieht."
Die LEIPZIGER VOLKSZEITUNG verlangt, ...
"... dass die Abwehr gegen Spionage und Sabotage weiter gestärkt werden muss. Die Vergiftung von Trinkwasser gehört zum klassischen Arsenal der hybriden Kriegsführung. Dass in Köln-Wahn überdies jene Flugzeuge stehen, mit denen Mitglieder der Bundesregierung in aller Welt unterwegs sind, alarmiert zusätzlich."
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. ND.DER TAG kommentiert das folgendermaßen:
"Wer die Verbotsverfügung gegen das Magazin gelesen hatte, den kann nun dies nicht wundern. Fast 80 Seiten, auf denen ausgeführt wird, warum das Magazin widerwärtig ist. Das stimmt alles und auch das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass in Compact gegen die Menschenwürde gehetzt wird. Das Problem: Medien mit widerlichen Inhalten zu verbreiten ist nicht untersagt. Den Nachweis, dass das Netzwerk hinter Compact einen Umsturz entscheidend vorantreibt, hat das Innenministerium nicht erbracht. Deswegen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schön, aber richtig."
"Die Entscheidung ist kein Freibrief für die Verbreitung menschenverachtender Inhalte",
lesen wir in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG.
"So gibt es auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsfeindliche Inhalte in der Zeitschrift. Doch ist die Verfassungsministerin nicht nur weit über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat sich verrannt. Das staatliche Verbot ist das schärfste Schwert und muss das letzte Mittel sein. Traurig, wenn man es als erstes braucht."
Und der KÖLNER STADT-ANZEIGER hebt lobend hervor:
"Das Gericht hält konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes Mittel als ein generelles Verbot des Verlags und damit des Magazins. Dieses Herangehen – punktuelle Eingriffe statt genereller Verbote – ist zu begrüßen."