
"Die gesellschaftliche Legitimität der Kandidatin ist beschädigt", konstatiert das HANDELSBLATT aus Düsseldorf:
"Bischöfe, Juristen und politische Akteure von CDU und CSU äußern massive Vorbehalte – nicht nur politischer Natur. Das Bundesverfassungsgericht braucht Persönlichkeiten mit breiter Akzeptanz, nicht bloß juristische Exzellenz. Ein Rückzug von Brosius-Gersdorf wäre deshalb kein Scheitern, sondern ein Akt politischer Verantwortung."
Die LAUSITZER RUNDSCHAU aus Cottbus glaubt dagegen, dass ein Rückzug Brosius-Gersdorfs für das Land nicht gut wäre:
"Es würde bedeuten, dass man mit Kampagnen honorige Persönlichkeiten zur Strecke bringen kann. Eine andere Möglichkeit wäre der Rückzug von Unions-Fraktionschef Spahn. Der hat das Dilemma weitgehend zu verantworten. Aber auch Merz hat die Lage völlig falsch eingeschätzt. Wir haben eine Koalitionskrise."
Der KÖLNER STADT-ANZEIGER unterstreicht:
"Es geht bei der Richterwahl um Grundsätzlicheres, nämlich darum, ob Versprechen eingehalten werden. Wenn dies nicht geschieht oder eine Abweichung nicht nachvollziehbar begründet wird, schmilzt das Vertrauen, in der Koalition wie in der Bevölkerung. Ohne Verlässlichkeit gibt es keine Stabilität. Für die Regierung bedeutet das: Sie muss ihre Fähigkeit zur Konfliktlösung verbessern."
Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG fordert:
"Wer ideologische Gräben verkleinern will, muss sie erkennen, muss moderieren, muss überzeugen. Die Wahl von Brosius-Gersdorf nachzuholen, wäre dafür ein guter Anfang."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Deutschland nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen muss, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG unterstreicht:
"Gerade angesichts der aktuellen Spannungen in Europa ist die Bundesrepublik auf die militärische Unterstützung der USA so angewiesen wie lange nicht mehr. Das alles müsste das Verfassungsgericht nicht interessieren, dennoch hebt es in seinem Urteil auch die 'Bündnisfähigkeit' Deutschlands als Verfassungsgut hervor. Übersetzt: Deutschland ist nicht allein auf der Welt."
Die STUTTGARTER ZEITUNG befürwortet das Urteil:
"Es ist gut, dass sich das Verfassungsgericht nicht mit einer weitreichenden Entscheidung in die Außenpolitik eingemischt hat. Allerdings machten die Richter deutlich, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch zum Schutz von Menschenrechten und Völkerrecht von Ausländern im Ausland verpflichtet sein kann. Die Bundesregierung muss gegebenenfalls darauf hinwirken, dass Drittstaaten sich an völkerrechtliche Regeln halten, wenn es einen Bezug zu Deutschland gibt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit."