23. Oktober 2025
Blick in die Zeitungen von morgen

Bund, Länder und Kommunen können in den kommenden Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen als gedacht. Die RHEINISCHE POST analysiert:

    "Die Schätzung fällt für den Bund enttäuschend aus: Er kann nicht mit höheren Steuereinnahmen rechnen als bisher angenommen. Länder und Kommunen dagegen dürfen knapp 40 Milliarden Euro zusätzlich erwarten. Die Koalition steht vor der nächsten Zerreißprobe. Wenn die SPD bei vertretbaren Einschnitten im Sozialsystem mitgehen würde, könnte die Union am Ende auch eine höhere Reichensteuer akzeptieren."
    Der KÖLNER STADT-ANZEIGER sieht Finanzminister Klingbeil, Zitat:
    " ... vor der schwierigen Aufgabe, das Amt des Sparministers mit dem des SPD-Parteichefs unter einen Hut zu bekommen. Aber er hat in einem Punkt Glück im Unglück: Angesichts der Tatsache, dass die Länder von den Mehreinnahmen profitieren, dürfte sich die Debatte über eine Kompensation der Steuerausfälle bei der Gastro-Steuer und Pendlerpauschale erledigt haben."
    Die LAUSITZER RUNDSCHAU betont:
    "Kurzfristig wird die Regierung nicht umhinkommen, schleunigst die überfälligen Reformen bei Bürokratieabbau, Sozialversicherungen und Verwaltung anzugehen. Die damit einhergehenden Zumutungen kommuniziert sie am besten klar und deutlich."
    Und die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG erinnert an Folgendes:
    "Die Regierung hat sich vorgenommen, kleinere und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Das Signal, dass der Staat immer mehr einnimmt, aber für Entlastungen kein Spielraum da sein soll, ist auf Dauer nicht gut."
    Zum nächsten Thema. Kirchliche Arbeitgeber haben laut Bundesverfassungsgericht ein Anrecht darauf, Bewerber wegen ihrer Konfessionslosigkeit abzulehnen.
    "Ein starkes Signal in Zeiten des Gleichheitswahns",
    meint die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG.
    "Für das religiöse Selbstbestimmungsrecht, aber auch darüber hinaus. Eine begründete Auswahl ist keine Diskriminierung. Verboten ist die sachwidrige Ungleichbehandlung. Aber natürlich müssen Vertragsparteien sich ihr Gegenüber nach bestimmten Anforderungen aussuchen können – auch das ist grundrechtlich geschützt."
    "Manchmal muss sich der Bürger wirklich wundern, was die roten Roben da in Karlsruhe beschließen",
    heißt es hingegen im REUTLINGER GENERAL-ANZEIGER.
    "Was von Jura-Experten gelobt wird, sorgt bei zahlreichen Menschen auf der Straße für Kopfschütteln. Jeder Arbeitgeber, der Unterschiede aufgrund der Religion machen würde, hätte nicht nur die Justiz, sondern ein breites Bündnis der Gesellschaft am Hals. Man stelle sich nur einmal vor, Mercedes würde von heute auf morgen keine Katholiken mehr einstellen - undenkbar."