Karlsruher Urteil
BND-Befugnisse bei Cybergefahren teils verfassungswidrig

Die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes bei der Bekämpfung von Cybergefahren sind teilweise verfassungswidrig.

    An einem Eingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes steht der Schriftzug des Geheimdienstes.
    Der BND hatte zu große Befugnisse bei der Bekämpfung von Cybergefahren, urteilt das Verfassungsgericht (Archivbild). (picture alliance / Christophe Gateau)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ordnete bis Ende 2026 eine Neuregelung für Maßnahmen an, die unter die sogenannte strategische Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung fallen. Diese wurde im Jahr 2015 eingeführt und dient der Abwehr von Cyberangriffen. Dabei kann der BND die Kommunikation im Einzelfall anhand festgelegter Begriffe durchsuchen. Zwei Beschwerdeführer hatten bemängelt, dass die Voraussetzungen dafür nicht streng genug definiert seien. Die Karlsruher Richter fordern in ihrer Entscheidung, dass solche Maßnahmen durch eine hauptamtlich besetzte Stelle kontrolliert und über einen längeren Zeitraum abrufbar dokumentiert werden müssen.
    (Az. 1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16) 
    Diese Nachricht wurde am 07.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.