Man muss sich das wohl so vorstellen, was sich da im Jahr 2005 in einigen amerikanischen Universitätsstädten zugetragen hat: Google schließt einen Vertrag mit der Unibibliothek. Dann rücken die Leute des Konzerns mit Scannern und OCR-Software an und machen sich über die Bestände her:
"Google hat im Grundsatz alles gescannt, was in den Bibliotheken stand. Also in den Bibliotheken, in denen sie tätig geworden sind. Sowohl Werke, die urheberrechtsfrei sind als auch Werke, die urheberrechtlich geschützt sind",
so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand bei der Verwertungsgesellschaft VG Wort. Daraus ist dann "Google Books" entstanden. Natürlich stellt Google die bei solchen Aktionen kopierten Bücher nicht ungeschützt ins Netz. Man bekommt nur kleine Schnipsel - englisch: snippets - zu Gesicht. Wer beispielsweise nach dem Wort "Schwyzzer" sucht, sieht zwei Sätze aus Max Frischs Homo faber. Dann weiß er, dass darin dieses Wort vorkommt. Will er den Roman lesen, muss er ihn kaufen. Trotzdem darf man natürlich nicht einfach kopieren, was andere geschrieben haben, und damit Geschäfte machen. US-amerikanische Autoren und Verlage haben Google deswegen verklagt. Und 2008 einigten sich die Parteien. Allerdings regelt die Einigung weit mehr als das Anzeigen von snippets im Internet. Google hat sich Copyright und Vermarktungsrechte an nahezu allen Büchern einräumen lassen, außer denen natürlich, die die Verlage im aktuellen Programm haben und die noch im Buchhandel erhältlich sind.
"Das Problematische an dem Vergleich ist unter anderem, dass Google nach diesem Vergleich vergriffene Werke nutzen darf, ohne dass eine Einwilligung der Urheber oder der Verlage vorher eingeholt werden muss."
Das schert einen doch nicht auf dem alten Kontinent, möchte man meinen. Sollte es aber, sagt Dr. Robert Staats.
"Und das Besondere an diesem Vergleich ist, dass es ein Class-Action-Verfahren war. So dass dieser Vergleich auch Auswirkungen hat für deutsche Autoren und Verlage. Er erfasst alle Mitglieder einer Klasse – Klasse meint hier: Klasse der Autoren oder Klasse der Verlage und auch deutsche Autoren und Verlage, soweit es um ihre Rechte in den USA geht."
Viele Millionen will Google aufwenden für eine Datenbank, in der sämtliche Informationen über die Rechte der Autoren abgespeichert sind, so dass man gegebenenfalls auch sogenannte verwaiste Werke im Internet veröffentlichen kann, Bücher, von denen man beim besten Willen nicht herausbekommen kann, wem sie eigentlich gehören. Eine wirklich gute Idee, räumt auch die EU-Medienkommissarin Viviane Reding ein, schließlich ist der Großteil dessen, was geschrieben worden ist, inzwischen einfach nicht mehr erhältlich:
"Über 90 Prozent der Bücher in europäischen Bibliotheken sind nicht mehr im Handel erhältlich. Entweder weil sie nicht mehr gedruckt werden. Oder weil die Werke verwaist sind."
Und da ist es doch naheliegend, solche Bücher über das Internet zu veröffentlichen. Eine Datei auf einen Server zu legen, kostet schließlich sehr viel weniger, als eine Neuauflage zu drucken. Und wenn der Zugriff über das Netz kostenpflichtig wird, kann sogar ein Geschäft daraus werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor Urheberrechtsfragen geklärt werden.
"Die Einrichtung einer europäischen öffentlichen Datenbank für derartige Werke könnte private Investitionen in Digitalisierungsprojekte stimulieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Autoren auch in der digitalen Welt fair bezahlt werden."
Die EU-Kommissarin denkt an eine europäische Autoren-Datenbank. Und in diese Richtung gehen auch die Überlegungen der meisten hiesigen Politiker, die sich dazu äußern. Die Pflege des kulturellen Erbes gilt in Europa gemeinhin als öffentliche Aufgabe, die man nicht so einfach einem privaten Konzern übertragen kann. Und außerdem misstraut man Google in Europa sehr viel mehr als in den USA. Und wenn der Vergleich mit Autoren und Verlagen gerichtlich bestätigt würde, erhielte Google ein faktisches Monopol. Und das wäre nicht das einzige.
"Google hat im Grundsatz alles gescannt, was in den Bibliotheken stand. Also in den Bibliotheken, in denen sie tätig geworden sind. Sowohl Werke, die urheberrechtsfrei sind als auch Werke, die urheberrechtlich geschützt sind",
so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand bei der Verwertungsgesellschaft VG Wort. Daraus ist dann "Google Books" entstanden. Natürlich stellt Google die bei solchen Aktionen kopierten Bücher nicht ungeschützt ins Netz. Man bekommt nur kleine Schnipsel - englisch: snippets - zu Gesicht. Wer beispielsweise nach dem Wort "Schwyzzer" sucht, sieht zwei Sätze aus Max Frischs Homo faber. Dann weiß er, dass darin dieses Wort vorkommt. Will er den Roman lesen, muss er ihn kaufen. Trotzdem darf man natürlich nicht einfach kopieren, was andere geschrieben haben, und damit Geschäfte machen. US-amerikanische Autoren und Verlage haben Google deswegen verklagt. Und 2008 einigten sich die Parteien. Allerdings regelt die Einigung weit mehr als das Anzeigen von snippets im Internet. Google hat sich Copyright und Vermarktungsrechte an nahezu allen Büchern einräumen lassen, außer denen natürlich, die die Verlage im aktuellen Programm haben und die noch im Buchhandel erhältlich sind.
"Das Problematische an dem Vergleich ist unter anderem, dass Google nach diesem Vergleich vergriffene Werke nutzen darf, ohne dass eine Einwilligung der Urheber oder der Verlage vorher eingeholt werden muss."
Das schert einen doch nicht auf dem alten Kontinent, möchte man meinen. Sollte es aber, sagt Dr. Robert Staats.
"Und das Besondere an diesem Vergleich ist, dass es ein Class-Action-Verfahren war. So dass dieser Vergleich auch Auswirkungen hat für deutsche Autoren und Verlage. Er erfasst alle Mitglieder einer Klasse – Klasse meint hier: Klasse der Autoren oder Klasse der Verlage und auch deutsche Autoren und Verlage, soweit es um ihre Rechte in den USA geht."
Viele Millionen will Google aufwenden für eine Datenbank, in der sämtliche Informationen über die Rechte der Autoren abgespeichert sind, so dass man gegebenenfalls auch sogenannte verwaiste Werke im Internet veröffentlichen kann, Bücher, von denen man beim besten Willen nicht herausbekommen kann, wem sie eigentlich gehören. Eine wirklich gute Idee, räumt auch die EU-Medienkommissarin Viviane Reding ein, schließlich ist der Großteil dessen, was geschrieben worden ist, inzwischen einfach nicht mehr erhältlich:
"Über 90 Prozent der Bücher in europäischen Bibliotheken sind nicht mehr im Handel erhältlich. Entweder weil sie nicht mehr gedruckt werden. Oder weil die Werke verwaist sind."
Und da ist es doch naheliegend, solche Bücher über das Internet zu veröffentlichen. Eine Datei auf einen Server zu legen, kostet schließlich sehr viel weniger, als eine Neuauflage zu drucken. Und wenn der Zugriff über das Netz kostenpflichtig wird, kann sogar ein Geschäft daraus werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor Urheberrechtsfragen geklärt werden.
"Die Einrichtung einer europäischen öffentlichen Datenbank für derartige Werke könnte private Investitionen in Digitalisierungsprojekte stimulieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Autoren auch in der digitalen Welt fair bezahlt werden."
Die EU-Kommissarin denkt an eine europäische Autoren-Datenbank. Und in diese Richtung gehen auch die Überlegungen der meisten hiesigen Politiker, die sich dazu äußern. Die Pflege des kulturellen Erbes gilt in Europa gemeinhin als öffentliche Aufgabe, die man nicht so einfach einem privaten Konzern übertragen kann. Und außerdem misstraut man Google in Europa sehr viel mehr als in den USA. Und wenn der Vergleich mit Autoren und Verlagen gerichtlich bestätigt würde, erhielte Google ein faktisches Monopol. Und das wäre nicht das einzige.