
Die Richterin am Amtsgericht Neumünster sah es als erwiesen an, dass der heute 50-Jährige eine im Tatzeitraum 16 bis 17 Jahre alte Jugendliche mehrfach unsittlich berührt und gegen ihren Willen auf den Mund geküsst haben. Zudem sei es im Rahmen des Boxtrainings zu Körperverletzungen gekommen und der Angeklagte habe verbotenerweise sein Handy in der Mädchen-Umkleidekabine aufgestellt und Jugendliche gefilmt. Außerdem soll er nach einem Bericht der "Kieler Nachrichten" die siebenjährige Pflegetochter seiner Mitbewohnerin ebenfalls auf den Mund geküsst haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben eine Woche Zeit, über eine Revision zu entscheiden.
Diese Nachricht wurde am 19.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
