
Wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes mitteilte, kann der Klub davon bis zu 31.500 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Braunschweig hat dem Urteil bereits zugestimmt. Hintergrund sind die Vorfälle bei dem Niedersachsenderby gegen Hannover 96 am 19. März. In der 39. Minute hatten Anhänger der Eintracht zahlreiche Bengalische Feuer, Böller und Rauchkörper entzündet sowie Leuchtraketen abgeschossen. Das Spiel musste daraufhin für fast zwei Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf zündeten Braunschweiger Fans weitere Pyrotechnik und Knallkörper.