
Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Lindholz (CSU), erklärte, eine Reform sei notwendig, da sichtbar werde, dass die Parteien an den politischen Rändern stärker würden. Der SPD-Fraktionsvize Wiese verwies darauf, dass sich in Polen und Ungarn gezeigt habe, wie Feinde der Demokratie eine Parlamentsmehrheit für die Einflussnahme auf das Verfassungsgericht missbrauchen könnten. Auch Politiker der Grünen sowie der Gruppe Die Linke begrüßten die Pläne. Der AfD-Politiker Peterka warf der Ampel und Union hingegen vor, Oppositionsrechte beschneiden zu wollen. Sein Parteikollege Jacobi zweifelte die Notwendigkeit der Reform an.
Um mögliche Beeinflussungsversuchen durch extreme Parteien zu verhindern, sollen zentrale Vorgaben zur Struktur des höchsten deutschen Gerichts im Grundgesetz verankert werden. SPD, Grüne, FDP und Union wollen die zwölfjährige Amtszeit der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren in der Verfassung festschreiben. Im Grundgesetz verankert werden soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in jedem Fall nicht gefährdet ist, soll im Grundgesetz dann außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt.
Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestages und im Bundesrat erforderlich.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
