
Nur so könnten die dafür benötigten Unterlagen rechtzeitig eintreffen, teilte sie in Wiesbaden mit. Die Dokumente sollten dann in der Regel den jeweiligen Postdienstleistern von den zuständigen Ämtern bis zum 10. Februar übergeben sein und die Stimmberechtigten innerhalb weniger Tage erreichen.
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar gelten verkürzte Fristen.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.