Archiv

EuGH
Briten können nicht vor EU-Gerichten gegen Brexit klagen

Britische Staatsbürger müssen den Verlust ihrer EU-Bürgerschaft und der damit verbundenen Rechte infolge des Brexits hinnehmen.

    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte, dies sei eine automatische Folge des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten. Der Verlust der EU-Bürgerschaft für die Briten sei dagegen keine Folge des Austrittsabkommens mit der EU oder des Beschlusses des Rats. Die Klagen vor den EU-Gerichten seien daher unzulässig.
    Mehrere Bürger des Vereinigten Königreichs machen geltend, dass ihnen durch den Brexit Rechte entzogen wurden, die sie als EU-Bürger ausgeübt hätten. Einige leben in verschiedenen EU-Staaten, in denen sie früher als EU-Bürger automatisch arbeiten und dann auch wohnen durften. Ihre Klagen richteten sich gegen das Brexit-Austrittsabkommen mit der EU und dessen Billigung durch den Rat.
    Diese Nachricht wurde am 15.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.