Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärte, dies sei eine automatische Folge des vom Vereinigten Königreich souverän gefassten Beschlusses, aus der Union auszutreten. Der Verlust der EU-Bürgerschaft für die Briten sei dagegen keine Folge des Austrittsabkommens mit der EU oder des Beschlusses des Rats. Die Klagen vor den EU-Gerichten seien daher unzulässig.
Mehrere Bürger des Vereinigten Königreichs machen geltend, dass ihnen durch den Brexit Rechte entzogen wurden, die sie als EU-Bürger ausgeübt hätten. Einige leben in verschiedenen EU-Staaten, in denen sie früher als EU-Bürger automatisch arbeiten und dann auch wohnen durften. Ihre Klagen richteten sich gegen das Brexit-Austrittsabkommen mit der EU und dessen Billigung durch den Rat.
Diese Nachricht wurde am 15.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.