
Für einen entsprechenden Gesetzestext stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im britischen Unterhaus. Die Regelung sieht vor, dass schwerstkranke Erwachsene einen Antrag auf ein tödliches Medikament stellen können. Ihre Lebenserwartung muss dabei weniger als sechs Monate betragen. Voraussetzung ist die Zustimmung zweier Ärzte sowie eines Fachgremiums. Bislang gilt in England und Wales Beihilfe zum Suizid – also auch das Beschaffen des tödlichen Medikaments - als Straftat.
Das Gesetz wird nun noch dem Oberhaus vorgelegt, in Gänze verhindert werden kann es aber praktisch nicht mehr.
In Frankreich hatte das Parlament Ende Mai eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter strengen Auflagen auf den Weg gebracht.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Erlaubt ist aber der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht. Auch die Beihilfe zur Selbsttötung ist straffrei.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.