
Dafür stimmte das britische Unterhaus in London. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betroffene, deren Lebenserwartung weniger als sechs Monate beträgt, ein tödliches Medikament beantragen können. Voraussetzung ist die Zustimmung zweier Ärzte sowie eines Fachgremiums. Bislang gilt Beihilfe zum Suizid in England und Wales als Straftat. - Der Gesetzentwurf wird nun dem Oberhaus vorgelegt. Änderungen sind dort zwar noch möglich. Aufhalten kann es die Vorlage aber nicht.
In Frankreich hatte das Parlament Ende Mai eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe unter Auflagen auf den Weg gebracht. - In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar. Erlaubt ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn das dem Willen des Patienten entspricht.
Diese Nachricht wurde am 21.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.