Juristin
Brosius-Gersdorf: Frauenfeindlichkeit verhinderte Richterwahl

Frauenfeindlichkeit in Deutschland hat nach Ansicht der Juristin Brosius-Gersdorf dazu beigetragen, dass ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gescheitert ist.

    Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf gestikuliert vor blauem Hintergrund.
    Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf sieht Frauenfeindlichkeit als einen Grund für ihre gescheiterte Wahl zur Verfassungsrichterin. (picture alliance/dpa | Britta Pedersen)
    Beim Ludwig-Erhard-Gipfel der Weimer Media Group erklärte sie, ihr seien Eigenschaften zum Vorwurf gemacht worden, die bei Männern als positiv gälten. Einige Medien und Politiker hätten sie als "exponiert, profiliert und selbstbewusst" bezeichnet und ihr Aktivismus und ein politisches Wirkungsbedürfnis vorgeworfen. Bei einem Mann wären diese Eigenschaften als souverän und durchsetzungsstark gewertet worden, erklärte Brosius-Gersdorf.
    Die Juristin ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam. Im Juli 2025 sollte sie auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden. Wegen Vorbehalten aus der Union gegen sie wurde die Wahl abgesagt. Im August zog sie ihre Kandidatur zurück.
    Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.