
Die Richter in Kassel erklärten, die geltende Regelung entspreche nach wie vor der Lebensrealität sowie dem gesetzlichen Ziel, die Altersversorgung der Mütter zu stärken.
Nach geltendem Recht können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten und auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten gutschreiben soll. Fehlt eine solche Erklärung, werden sie in der Regel der Mutter angerechnet. Gegen diese Auffangregel hatte ein Vater geklagt. Er argumentierte, das dahinter stehende Rollen- und Familienbild diskriminiere Väter. Im Zweifel müssten die Kindererziehungszeiten und auch die Kinderberücksichtigungszeiten hälftig aufgeteilt werden.
Diese Nachricht wurde am 18.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.