
So könne die Künstliche Intelligenz durch Angriffe manipuliert werden. Als Beispiel führte sie an, dass auf Webseiten Anweisungen platziert sein könnten, welchen die KI-Agenten mit gewisser Wahrscheinlichkeit Folge leisteten. Derzeit existiere keine allumfängliche Absicherung dagegen. Auch müsse noch die Verantwortung geklärt werden, falls durch KI-Agenten illegale Aktionen durchgeführt würden. Das BSI betonte zudem die Rolle des Datenschutzes. Je nach Hersteller könne gegebenenfalls eine umfangreiche Verwendung der Browserdaten erfolgen. Zugangsdaten zum Online-Banking oder zu E-Mail-Programmen sollten nicht im KI-Browser gespeichert werden.
Zuletzt hatten mehrere KI-Unternehmen solche Anwendungen entwickelt, darunter der ChatGPT-Entwickler OpenAI. Nutzer müssen KI-Chatbots damit nicht mehr separat öffnen, sondern können diese direkt auf den Webseiten einsetzen. Die KI-Browser können unter anderem Routineaufgaben für die Nutzer übernehmen und auch dabei helfen, Informationen im Internet besser zu strukturieren.
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Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
