
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klagen als unzulässig. Dabei ging es um die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW beklagte demnach zum einen das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde. Zum anderen ging es um Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln.
Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nur knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Der Partei fehlten rund 9.500 Stimmen.
Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.