Fünfprozenthürde
BSW scheitert mit Verfassungsklagen

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit zwei Verfassungsklagen gegen den Bundestag gescheitert.

    Ein Wahlplakat mit Sahra Wagenknecht, Prarteivorsitzende vom BSW und Bundestagsabgeordnete, ist am frühen Morgen an einer Bushaltestelle zu sehen. Auf dem Plakat ist zu lesen "Unser Land wünscht sich weniger Migration".
    Das BSW war bereits mit der Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen gescheitert. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die Klagen als unzulässig. Dabei ging es um die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW beklagte demnach zum einen das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei knappem Unterschreiten der Fünfprozenthürde. Zum anderen ging es um Regeln zur Parteienreihenfolge auf Stimmzetteln.
    Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nur knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Der Partei fehlten rund 9.500 Stimmen.
    Diese Nachricht wurde am 03.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.