
Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht unter anderem die Aufhebung der Honorar-Obergrenze für Hausärzte vor. Derzeit müssen Ärzte, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben, häufig ohne Vergütung arbeiten. Künftig sollen alle erbrachten Leistungen auch vergütet werden.
Neu eingeführt wird auch eine Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patienten. Diese müssen dann nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen.
Verbessert werden soll zudem die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Erweitert wird auch der Anspruch auf bestimmte Verhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.