So soll es künftig möglich sein, auch Scans von Anträgen und Erklärungen elektronisch zu übermitteln, statt die Dokumente persönlich im Original oder mit der Post einreichen zu müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.
Zudem sollen schriftliche Erklärungen von Bürgern nicht mehr zwingend mit einer Unterschrift versehen werden müssen. In der Praxis würde dies bedeuten, dass Bürger keinen Brief mehr an die zuständige Polizeidienststelle schicken oder persönlich dorthin gehen müssten, wenn sie Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen wollen. Es würde genügen, eine E-Mail zu schreiben und bei Bedarf eingescannte Dokumente als Beleg hinzuzufügen.
Diese Nachricht wurde am 28.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.