
Die Leistung steigt um zwölf Prozent. Für Alleinstehende etwa bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Hintergrund der Erhöhung sind gestiegene Lebenshaltungskosten, die bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angepasst und berücksichtigt auch die Inflation.
Parallel zur Bürgergeld-Erhöhung sind auch die Regelsätze in der Sozialhilfe sowie die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um zwölf Prozent gestiegen.
Diese Nachricht wurde am 01.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.