
Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und wies damit mehrere Klagen ab. Weiter hieß es von Seiten des BSG, mit der Einmalzahlung von 200 Euro und einer auf aktuelleren Daten basierenden Neuberechnung der Bürgergelderhöhung zum Jahresbeginn 2023 habe der Gesetzgeber ausreichend auf die Situation reagiert. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnte das BSG ab.
(Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)
Diese Nachricht wurde am 03.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
