Bundessozialgericht
Bürgergeldempfänger müssen selbst günstigeren Wohnraum suchen

Jobcenter sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht verpflichtet, Bürgergeldempfängern günstigere Wohnungen zu suchen.

    Auf dem Antragsformular mit der Überschrift "Hauptantrag" liegt ein roter Kugelschreiber, von dem man aber nur die Spitze sieht.
    Antrag auf Bürgergeld. (picture alliance / Zoonar / stockfotos-mg)
    Ein Mann aus Berlin hatte geklagt, weil die Arbeitsvermittler ihn seiner Ansicht nach nicht ausreichend bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung unterstützt hätten. Das Amt hätte ihn zum Umzug in eine günstigere Unterkunft aufgefordert, weil die Miete mehr als 100 Euro über dem zulässigen Betrag lag, ihm jedoch keine passenden Angebote unterbreitet. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass es ausreiche, wenn Jobcenter die Grenze einer "angemessenen" Miete in einem schlüssigen Konzept ermittelten, das die Situation am Wohnungsmarkt berücksichtige.
    (Az.: B 4 AS 28/24 R)
    Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.