
Ein Mann aus Berlin hatte geklagt, weil die Arbeitsvermittler ihn seiner Ansicht nach nicht ausreichend bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung unterstützt hätten. Das Amt hätte ihn zum Umzug in eine günstigere Unterkunft aufgefordert, weil die Miete mehr als 100 Euro über dem zulässigen Betrag lag, ihm jedoch keine passenden Angebote unterbreitet. Das Bundessozialgericht entschied nun, dass es ausreiche, wenn Jobcenter die Grenze einer "angemessenen" Miete in einem schlüssigen Konzept ermittelten, das die Situation am Wohnungsmarkt berücksichtige.
(Az.: B 4 AS 28/24 R)
Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
