
Wie die SPD-Politikerin der "Zeit" sagte, wurden einige Male "Grenzen weit überschritten". Alles, was sie befürchtet habe, sei eingetroffen. So hätten Pressevertreter Kinder auf dem Schulweg angesprochen und sie nach dem getöteten Mädchen und den mutmaßlichen Täterinnen befragt, obwohl sie den kommunalen Ordnungsdienst beauftragt habe, die Schule zu bewachen.
"Gerüchte nicht zu Nachrichten machen"
Sie betonte zugleich, es sei wichtig für die Presse, auch in diesem Fall zu berichten und vor Ort zu sein. Denn die Alternative wäre es, die Berichterstattung jenen zu überlassen, die in sozialen Netzwerken Gerüchte verbreiteten. Damit meinte sie unverpixelte Bilder des Opfers und der mutmaßlichen Täterinnenn, die derzeit auf dem Videoportal TikTok kursieren sollen.
Reschke attestierte den Medien aber auch "gute Arbeit". So habe es auch viele seriöse und sachliche Berichte zum Fall gegeben.
Medienrechtler kritisiert Staatsanwaltschaft
Um die Persönlichkeitsrechte der mutmaßlichen Täterinnen zu schützen, hatte die ermittelnde Staatsanwaltschaft entschieden, in dem Fall keine Auskünfte zum Tatgeschehen und zum Motiv zu geben.
Der Dortmunder Medienrechtler Gostomzyk kritisierte diese Entscheidung. Er sagt: "Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär." Der Persönlichkeitsschutz sei bei Minderjährigen zwar deutlich höher anzusiedeln als bei Erwachsenen und Schutz der Identität zweifellos gerechtfertigt, Informationen über die Tat – also nicht zu den Täterinnen im Detail – seien aber etwas anderes.
Er gehe davon aus, dass die Behörden, wenn die Untersuchungen abgeschlossen seien, auf einer Pressekonferenz informierten. "Wenn nicht, könnten die Medien ihren Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen", erklärte Gostomzyk.