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Bürokratischer Geldwäscheschutz

Bundeswertpapiere kann man auch bei der Finanzagentur des Bundes verwahren lassen. Knapp eine viertel Million Konten werden bei der Bundesschuldenverwaltung geführt, doch manche von ihnen könnten die längste Zeit Kunden gewesen sein. Grund ist das Geldwäschegesetz - es verpflichtet auch die Finanzagentur, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen.

Von Felix Lincke |
    Mit Werbespots im Fernsehen hat die Bundesfinanzagentur zahlreiche Privatanleger angelockt. Die frühere Bundesschuldenverwaltung gab sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, wo der Bürger direkt beim Staat sein Geld anlegen kann und das gebührenfrei. Um wirksam in Konkurrenz zu Direktbanken und Onlinebrokern treten zu können, bietet die Finanzagentur des Bundes sogar ein Tagesgeldkonto an:

    "Das ist wahrlich mal was Neues: die Tagesanleihe, sicher wie alle Bundeswertpapiere und flexibel wie Tagesgeld - Bundeswertpapiere, die entspannendste Geldanlage in Deutschland"

    Die Geldanlage direkt beim Staat war unter anderem auch deshalb "entspannt", weil man sich nicht einmal richtig ausweisen musste bei der Kontoeröffnung. Die sonst übliche Überprüfung der Personalien durch einen Bankmitarbeiter oder Postbediensteten, dem man seinen Personalausweis vorlegt, war bei der Finanzagentur nicht notwendig, - bis es zu einer Novellierung des Geldwäschegesetzes kam. Das Geldwäschegesetz dient dazu, sicher zu stellen, dass bei Bankgeschäft auf eigene Rechnung gehandelt wird und nicht auf Rechnung von Dritten, hinter denen im schlimmsten Fall die organisierte Kriminalität stecken könnte. Mehr als 400.000 Privatkunden der Bundesfinanzagentur wurden deshalb mehrmals aufgefordert, ihre Personalien nachzuliefern, doch viele kamen diesem Wunsch nicht nach. Da entschloss sich die Bundesbehörde, ihren Kunden einen geharnischten Brief zu schreiben:

    "Umsetzung der Anforderung des Geldwäschegesetzes", "

    hieß es in dem Schreiben und gleich in der nächsten Zeile:

    " "Kündigung ihres Schuldbuchkontos mit Nummer XY zum 31. Januar 2012 bei weiterhin unzureichender Mitwirkung"

    So geht man nicht mit Kunden um, meint Niklas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

    "Insbesondere das Anschreiben, das die Kunden bekommen haben, sozusagen als letzte Aufforderung, ihre Daten zu aktualisieren, kann schon für Missverständnisse sorgen und wirkt etwas schroff in der Formulierung."

    Das Schreiben in der Aufmachung eines Strafzettels, wie man ihn für eine Ordnungswidrigkeit, hat viele Kunden verwirrt, sie fragten sich, ob ihr Konto bei der Bundesfinanzagentur jetzt gekündigt ist und wandten sich an die telefonische Hotline, doch die war überlastet:

    "Man sollte dafür sorgen, wenn man Kunden anschreibt und solche Forderungen stellt, dass man für die Rückfragen, die dann logischerweise immer auflaufen, auch entsprechende Kapazitäten zur Verfügung hat. Das ist kundenfreundliches Verhalten, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte."

    Bei der Bundesfinanzagentur ist man sich keiner Schuld bewusst und verweist auf die Meldepflicht der Kunden. Diese müssen mit einer beglaubigten Kopie ihre Identität nachweisen. Das ist umständlich und kostet fünf bis zehn Euro, je nachdem, ob man sich die Beglaubigung bei einem Notar oder bei einer Behörde besorgen kann. Die Agentur hätte mit dem sonst üblichen Postident-Verfahren das Ganze erleichtern können: Hier genügt ein Gang zur nächsten Post-Filiale, aber das hätte den Bund etwas gekostet. So viel Geld sollten einem die Kunden schon wert sein.