Es kann doch nicht sein, dass wenn der Bund ein solches Raumordnungsverfahren beantragt, kann doch die Prüfung dieses Projektes von dem dafür zuständnigen Land nicht abgelehnt werden. Das heißt, der bayerische Wirtschaftsminister setzt sich über entsprechende Bundestagsbeschlüsse hinweg. Völlig egal, wer diese gefasst hat. Es hat die Mehrheit gefasst. Und solange wir noch nicht in einer Bananenrepublik leben, wo jeder das machen kann, was er will, muss er dies umsetzen.
Wiesheu beruft sich auf einen Vertrag zwischen Bund und dem Land Bayern, der von Berlin gebrochen worden sei. Dieser so genannte Duisburger Vertrag stammt aus dem Jahr 1966 und spricht von einer Donau-Begradigung. Von Staustufen stehe dort nichts, sagt Weiger.
Und von daher kann man aus diesen Verträgen keinen Vertragsbruch ableiten. Auch das wurde schon anfang der 80er Jahre geprüft und widerlegt. Außerdem kommt dazu, dass alle diese Verträge unter dem Finanzierungsvorbehalt des Bundestages stehen. Wenn der Bundestag sagt, ich finanziere das nicht, dann ist dies auf dem Boden dieses Vertrages. Und das hat er gesagt: ich finanziere keine weiteren Staustufen mehr.
Otto Wiesheu spielt offenbar auf Zeit. Im September wird gewählt. Und im Falle eines Regierungswechsels sieht Bayern beste Chancen, seine Position durchzusetzen. Mit Staustufen und einem Stichkanal bei Osterhofen.
Die Bayerische Staatsregierung und eine mögliche neue Bundesregierung sollen dies ruhig versuchen. Sie werden am Widerstand der Bevölkerung scheitern. Weil nämlich dieses Zerstörungsprojekt heute politisch nicht mehr durchsetzbar ist. Ähnlich wie die Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf. Der Widerstand ist so breit und umfasst das gesamte politische Spektrum. Denn dieser Donau-Abschnitt ist ein europäisches Naturdenkmal, deswegen auch geschützt duch Naturschutzrecht. Dieses Projekt scheitert, denn es widerspricht in seinen Staustufen-Maßnahmen dem zentralen Gebot der Europäischen FFH und Vogelschutzrichtlinie, zumal es Alternativen gibt.
Nach der sanften Ausbau-Variante wird die Donau eine Wassertiefe von mindestens 2,20 Meter erreichen. Eine ökonomisch sinnvolle Abladetiefe sehen die Staustufenvertreter aber erst bei 2 Meter 50 Tiefe. Hubert Weiger fordert ein Umdenken.
Die Schiffahrt muss eben sich an den Fluss anpassen. Und wir müssen mit intelligenterer Schifffahrtstechnologie mehr Güter auf der Schiffahrt transportieren können. Das ist der Containerverkehr. Diese Fixierung auf maximale Abladetiefen ist eine Fixierung auf die Schifffahrt von vorgestern. Massengut haben wir kaum mehr.
Egal, welche Argumente in den unzähligen Gutachten und Gegen-Gutachten in der Vergangenheit angeführt wurden: Wiesheu bleibt hart.
Dieses sture Festhalten an Staustufen vom Bayerischen Wiesheu als Haupt-Betonierer Bayerns ist auch aus wirtschaftlichen Gründen falsch. Es widerspricht nämlich den Erfordernissen der Schifffahrt, möglichst rasch und zuverlässig mit einer deutlichen Verbesserung rechnen zu können.
Schnelle Verbesserungen sind jedenfalls nicht in Sicht, wenn der Bundestagsbeschluss wieder rückgängig gemacht wird. Ein jahrelanger Rechts-Streit droht. Denn der Bund Naturschutz besitzt Grundstücke entlang der Donau und will vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.