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Bund soll Bildung finanzieren dürfen

Eine Neuordnung der Bildungsfinanzierung ist nötig. Dafür plädieren die beiden Gutachter, die für die Friedrich-Ebert-Stiftung die Studie erstellt haben.

Von Wolf-Sören Treusch | 24.09.2011
    Mehr Investitionen des Bundes in die Bildung: ja. Aber nur, wenn die Möglichkeit erweiterter Finanzhilfen im Grundgesetz verankert werde. Sagt Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer:

    "Einzige Bedingung ist: Achtung der Bildungshoheit der Länder, das Ganze muss einstimmig erfolgen, und Grundlage wird eine Vereinbarung."

    Das schaffe größere Rechtssicherheit, so der Jurist, denn damit könne der Bund verfassungsrechtlich absichern, was er in den vergangenen Jahren sowieso immer schon praktiziert habe: Gelder für einzelne Bildungsprojekte zur Verfügung zu stellen.

    Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unterstützt diese Idee. Die notwendige Einstimmigkeit der Länder sieht sie nicht als Problem.

    "Schauen Sie auf die Exzellenzinitiative, das muss keine Hürde sein, manchmal ist es ein Stück weit vernünftiger, wenn man sich gemeinsam auf den Weg macht. Nur das Risiko bei Nicht-Einstimmigkeit liegt für uns Länder darin, dass es zur Begünstigung einiger politisch kommoder Länder kommt für bestimmte Maßnahmen, und das wollen wir natürlich ausschließen."

    Die Ministerpräsidentin ist zuversichtlich, dass mit Hilfe der Verfassungsänderung die Neuordnung der Bildungsfinanzierung klappen wird.