
Das ist ein Ergebnis des Treffens der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Merz. Konkret geht es um sogenannte Leistungsgesetze, die zwar auf Bundesebene beschlossen, aber vor allem bei Kommunen zu erheblichen Ausgaben führen, wie etwa die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die Kostenübernahme gilt für Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt. Es gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro. 80 Prozent der Kosten übernimmt dann der Bund.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz der rheinland-pfälzische Regierungschef Schnieder sieht schon im kommenden Jahr ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden Euro.
Bundeskanzler Merz sagte, die Neuregelung folge dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz orientieren zu wollen.
Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
