
Nach Änderungen in mehreren Punkten könne der Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat nun am kommenden Dienstag einen formalen Beschluss fassen, hieß es. Das Gesetz soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, vor negativen Konsequenzen schützen. Zufrieden äußerte sich der CDU-Politiker Krings. Er sagte, bürokratische Vorschriften wie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle seien vom Tisch. Der SPD-Innenexperte Fiedler äußert sich ebenfalls zufrieden. Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die unionsregierten Länder hatten argumentiert, das Gesetz verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.