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Whistleblower-Gesetz
Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss

Im Streit um das geplante sogenannte Whistleblower-Gesetz haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt.

    Illustration von Anzugträgern, die vor einer Mauer stehen. Einer von ihnen wirft einen Schatten in Form einer Trillerpfeife.
    Bund und Länder einigen sich auf ein Gesetz, das Whistleblower schützen soll. (Getty Images / iStockphoto / wildpixel)
    Nach Änderungen in mehreren Punkten könne der Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat nun am kommenden Dienstag einen formalen Beschluss fassen, hieß es. Das Gesetz soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, vor negativen Konsequenzen schützen. Zufrieden äußerte sich der CDU-Politiker Krings. Er sagte, bürokratische Vorschriften wie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle seien vom Tisch. Der SPD-Innenexperte Fiedler äußert sich ebenfalls zufrieden. Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die unionsregierten Länder hatten argumentiert, das Gesetz verursache hohe Kosten und viel Bürokratie, insbesondere für kleinere Firmen.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.