
Bund und Länder verständigten sich auf Details der schon 2023 vereinbarten Finanzierung, wie das Bundesfamilienministerium mitteilte. In allen Bundesländern können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Der Bund stellt in den nächsten Jahren insgesamt knapp drei Milliarden Euro für die nötigen Investitionen bereit. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird schrittweise ab dem übernächsten Schuljahr 2026/27 eingeführt und gilt zunächst für Schüler der ersten Klasse. Jedes Jahr kommt dann eine zusätzliche Klassenstufe hinzu.
Diese Nachricht wurde am 24.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
