
Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer, sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post". Die Erfahrungen zeigten, dass das Strafgesetzbuch nicht bei allen Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt sei.
Nach der aktuellen Regelung liegt eine Verletzung des Intimbereichs erst vor, wenn beispielsweise nackte Haut zu sehen ist. Auf der Justizministerkonferenz Ende der Woche wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg einen Antrag zur Strafrechtsverschärfung einbringen.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
