
Das Gesundheitsministerium erklärte, man wolle die Sache letztinstanzlich klären lassen. In dem Streit geht es um die Lieferung von FFP2-Masken während der Corona-Pandemie. Der Bund hatte damals eine offene Ausschreibung veranstaltet, an der sich weitaus mehr Händler beteiligten als erwartet. Daraufhin verkürzte das Gesundheitsministerium die Lieferfristen und verweigerte bei einem großen Teil der Ware die Annahme. Es verweis zudem auf Qualitätsmängel.
Im konkreten Fall hatte einer der Lieferanten geklagt, das Unternehmen ILTS. Am Freitag entschied dann das Oberlandesgericht, dass der Bund der Firma rund 86 Millionen Euro plus Zinsen zahlen muss. Demnach war die Verweigerung der Annahme nicht rechtens. In erster Instanz hatte das Bonner Landgericht noch keine Zahlungspflicht des Bundes gesehen.
Auch andere Unternehmen haben den Bund verklagt; diesem drohen weitere Kosten in Milliardenhöhe.
Diese Nachricht wurde am 20.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.