
Präsident Reinhardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, der bisherige Entwurf aus Brüssel würde es Opfern unmöglich machen, sich behandeln zu lassen, ohne dass eine Behörde von dem Missbrauch erfahre. Opfer würden so ihren geschützten therapeutischen Raum verlieren und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem bestehe die Schweigepflicht auch im Interesse des Kindes und diene nicht dem Täterschutz. Im Mai hatte bereits der Bundesrat Skepsis geäußert.
Die EU will Ärzte verpflichten, Kindesmissbrauch grundsätzlich den Behörden zu melden. Die Meldepflicht ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen.
Diese Nachricht wurde am 15.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.