
In einer Stellungnahme der Behörde heißt es demnach, man schließe ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 kategorisch aus und schlage stattdessen eine schrittweise Einführung ab 1. Juli vor. Die BA führt finanzielle, organisatorische, infrastrukturelle und personelle Gründe an.
Nächste Woche findet im Bundestag eine Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung statt. Bereits morgen wird der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die Kindergrundsicherung soll wesentliche Familienleistungen bündeln und leichter zugänglich machen.
Diese Nachricht wurde am 08.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.