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Medienbericht
Bundesagentur hält Kindergrundsicherung zum 1.1.2025 für nicht umsetzbar

Die Bundesagentur für Arbeit hält den Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der Kindergrundsicherung nach einem Bericht der "Rheinischen Post" für nicht umsetzbar.

    Ein kleines Kind mit einem Tretroller, einer gelben Jacke und einem pinken Rock. Auf dem Kopf hat das Kind einen blauen Helm. Auf dem Rücken einen Rucksack in Form eines blauen Fisches.
    Ein Inkrafttreten der Kindergrundsicherung Anfang 2025 ist nach Meinung der Bundesagentur nicht möglich. (imago / Michael Gstettenbauer)
    In einer Stellungnahme der Behörde heißt es demnach, man schließe ein Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 kategorisch aus und schlage stattdessen eine schrittweise Einführung ab 1. Juli vor. Die BA führt finanzielle, organisatorische, infrastrukturelle und personelle Gründe an.
    Nächste Woche findet im Bundestag eine Expertenanhörung zur Kindergrundsicherung statt. Bereits morgen wird der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten.
    Die Kindergrundsicherung soll wesentliche Familienleistungen bündeln und leichter zugänglich machen.
    Diese Nachricht wurde am 08.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.