Kriegsgefahr
Bundesamt für Bevölkerungsschutz für neuen Rechtsrahmen zur Vorbereitung auf Krisenfall

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mahnt schnelle Gesetzesänderungen für eine bessere Vorbereitung auf Kriegsgefahren an.

    Das Schuld des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK in Bonn.
    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK in der Liegenschaft in Bonn-Gronau. (IMAGO / Marc John )
    Präsident Tiesler sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, zwar könne man viel planen. Sobald dadurch aber Kosten ausgelöst, Personal eingestellt oder Dienstleistungen beauftragt werden müssen, brauche man eine Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen. Dazu müssten die bereits geltenden Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze zügig an die heutige Lebenswirklichkeit und besonders an die aktuelle Gefährdungsbewertung angepasst werden.
    Auch Unions-Fraktionsvize Krings sieht Handlungsbedarf. Der bestehende Rechtsrahmen stamme noch aus der Zeit des Kalten Krieges. Dieser sei weder auf hybride Bedrohungen noch auf Angriffe unterhalb der Schwelle eines Verteidigungsfalles ausgelegt.
    Diese Nachricht wurde am 11.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.