Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, sollen die Beschuldigten gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen haben. Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen Vereinigung aufrechterhalten haben. "Combat 18 Deutschland" ist seit 2020 in Deutschland verboten. Dennoch hätten die Beschuldigten die Vereinigung mit anderen Mitgliedern bis mindestens Frühjahr 2022 weiter betrieben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Die vier Männer hätten dabei eine zentrale Rolle gespielt.
Diese Nachricht wurde am 04.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.