
Zudem beantragte die Anklage in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Der angeklagte Syrer habe die Taten zwar gestanden, sich aber lange als Opfer der Manipulationen eines Chatpartners dargestellt, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme habe er sein wahres Gesicht gezeigt: dass des Dschihadisten und Islamisten.
Bei dem Anschlag auf dem Stadtfest in Solingen waren im vergangenen Sommer drei Menschen getötet worden, mehrere weitere wurden schwer verletzt. Am kommenden Dienstag folgen die Plädoyers der Verteidigung, einen Tag später könnte dann das Urteil verkündet werden.
Diese Nachricht wurde am 03.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.