
Die Karlsruher Behörde wirft den Beschuldigten unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Weiter heißt es, die Gruppierung sei im Februar 2020 gegründet worden und habe zuletzt aus etwa 20 Personen bestanden. Ihre Ideologie sei von rassistischen, antisemitischen und in Teilen auch apokalyptischen Vorstellungen geprägt.
Die Mitglieder habe eine, Zitat, "tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland" verbunden. Die Gruppierung habe sich seit ihrer Gründung kontinuierlich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Systemsturz vorbereitet und wiederholt paramilitärische Trainings absolviert.
Die Bundesanwaltschaft hatte die acht Angeklagten im vergangenen November festnehmen lassen. Drei von ihnen waren nach MDR-Recherchen Mitglieder der AfD und wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus der Partei ausgeschlossen.
Diese Nachricht wurde am 10.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.