Mit dieser Entscheidung schützen die Erfurter Richter Schichtarbeiter vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Im konkreten Fall wurde eine Krankenschwester nach 30 Jahren Schichtarbeit von ihrer Klinik für arbeitsunfähig erklärt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Nacht eingesetzt werden konnte. Auf das Angebot, ohne Nachtschichten weiterzuarbeiten, ging der Arbeitgeber nicht ein.
Die Frau lebte zuletzt von Arbeitslosengeld. (AZR 637/13)