Donnerstag, 02. Mai 2024

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Bundesarbeitsgericht
Rechte von Schichtarbeitern gestärkt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Schichtarbeitern im Streit um Nachtarbeit erheblich gestärkt. Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, sind sie nicht arbeitsunfähig krank, sondern haben Anspruch auf Beschäftigung ohne Nachtschicht.

09.04.2014
    Mit dieser Entscheidung schützen die Erfurter Richter Schichtarbeiter vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
    Im konkreten Fall wurde eine Krankenschwester nach 30 Jahren Schichtarbeit von ihrer Klinik für arbeitsunfähig erklärt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Nacht eingesetzt werden konnte. Auf das Angebot, ohne Nachtschichten weiterzuarbeiten, ging der Arbeitgeber nicht ein.
    Die Frau lebte zuletzt von Arbeitslosengeld. (AZR 637/13)